Gut zu wissen, als Patient ..............

physioDEINING Eindruck

Formelles, Preise, Gesetzesänderungen, wir unterstützen Sie!

Information für alle Patientengruppen

Mit unserer Patienteninformation möchte wir die finanzielle Seite der Physiotherapie für Sie verständlich durchleuchten. Wir möchten Sie dazu ermutigen, die Notwendigkeit der Heilbehandlung ernst zu nehmen und dafür einzustehen.

Geschenkgutscheine: Alle Behandlungen und jahreszeitlichen Angebote können käuflich erworben werden oder sind als Geschenkgutschein erhältlich.


Krankengymnastik, Klassische Massagen, Fango ..

... und andere Regelbehandlungen werden von uns auf ärztliche Verordnung fachgerecht durchgeführt.


... sind grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich, vorausgesetzt es handelt sich um eine Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge und nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung.


... können darüberhinaus als Therapieergänzung auf ärztliche Privatverordnung vereinbart werden, wenn keine Verordnung auf Kassenrezept ausgestellt wurde.


Zusätzlich bieten wir Ihnen – gegen einen moderaten Honoraraufschlag – die Wahl zwischen der Regelbehandlungszeit Ihrer Verordnung von 15/20 Minuten und einer auf 30 Minuten angesetzten Behandlung.


Privatpatient

Innerhalb der Gruppe der Privatpatienten gibt es häufig Fehlinformationen bezüglich der Heilbehandlungskosten. Solch ein Irrtum, der von manchen privaten Versicherungsgesellschaften schweigend gefördert wird, setzt das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Physiotherapeut aufs Spiel. Wir möchten nicht, dass Praxen der Austragungsort dieser Missstimmigkeiten werden.

Die häufigste Begründung für die Rechnungkürzung ist die Überhöhung der Honorare mit Hinweis auf die Beihilfesätze oder den ortsüblichen Satz. Die Beihilfesätze auf die hier verwiesen wird, wurden 1956 erarbeitet und sind mittlerweile gerichtlich als zu niedrig (nicht kostendeckend) bewertet worden.

Unter dem Menüpunkt Links haben wir für Sie nützliche Internetadressen zusammengestellt, die Ihnen weiterhelfen können.

Kassenpatient

Sie gehören zu den gesetzlich Versicherten Patienten. Begeben Sie sich in physiotherapeutische Behandlung bezahlen Sie dabei die Eigenbeteiligung, 10 Prozent der Behandlungskosten und ausserdem eine Rezeptgebühr von 10 Euro.
Die Gesetzlichen Krankenkassen haben mit den Praxen Verträge ausgehandelt, in denen alle Heilbehandlungen (Minimalversorgung) und die Zahlungsmodalitäten genau beschrieben und die Kosten (ähnlich einem Mengenrabatt) dafür festgesetzt sind. Sie bekommen vom Arzt ein Rezept. Über diese sogenannte Verordnung können wir mit dieser Krankenkasse Ihre Behandlung abrechnen.
Sofern Ihr Arzt, Ihre Ärztin eine Massage (KMT) und/oder Krankengymnastik (KG) zwar für sinnvoll, jedoch nicht für zwingend medizinisch erforderlich hält, wird Ihnen als Kassenpatient diese aus Kostengründen (Praxisbudget) in aller Regel seltener verordnet.
Dennoch betsteht prinzipiell die Möglichkeit einer sogenannten „Wunschverordnung“ auf Privatrezept mit ärztlicher Diagnose, wenn Sie Patient unserer Praxis waren oder sind, so dass eine Therapie erweitert oder eine Therapiepause überbrückt werden kann. Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.


Beihilfepatient

Beihilfepatienten erhalten in der Regel 50% Erstattung, die andere Hälfte wird durch Privatversicherungen oder Selbstzahlung abgedeckt. Im Jahr 1956 wurden Beihilfesätze erarbeitet, die viele Privatversicherer als Richtlinie verwenden möchten. Mittlerweile ist diese Aufstellung gerichtlich als zu niedrig (nicht kostendeckend) bewertet worden. Für Heilbehandlungen mit festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträgen, werden keine Eigenbehalte abgezogen und der Eigenanteil des Beihilfe-Privatpatienten ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem beihilfefähigen Höchstbetrag und des Honorarsatzes des Heilbehandlers.
Je nach Leistungsumfang der zusätzlich abgeschlossenen privaten Krankenversicherung kann der Eigenanteil auch ganz entfallen.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten können Sie sich an das Berliner Landesverwaltungsamt wenden: www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/


Wunschverordnung auf Privatrezept

Sie haben die Möglichkeit der Therapieergänzung auf Privatverordnung wenn keine kassenärztliche Verordnung ausgestellt wurde. In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an dem Betrag, der üblicherweise von Ihrer Krankenkasse festgelegt wird. Zwar bezahlen Sie die Behandlung dann selbst, allerdings ohne 19 Prozent Umsatzsteuer (umsatzsteuerbefreit) und natürlich ohne Zuzahlung. Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption informieren Sie gerne.